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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996 (KHStabG k.a.Abk.)

G. v. 29.04.1996 BGBl. I S. 654; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.06.1997 BGBl. I S. 1520 iVm. Artikel 217 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 2126-9-14 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


§§ 1 und 2



(weggefallen)


§ 3



(1) und (2) (weggefallen)

(3) Der Unterschiedsbetrag nach Absatz 1 und die auszugleichenden Beträge nach Absatz 2 sind über das nächstmögliche Budget eines folgenden Pflegesatzzeitraums zu verrechnen. Die Verrechnung von Teilbeträgen ist möglich.


§ 4



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1996 außer Kraft.