Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen des Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes am 24.10.2017

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 24. Oktober 2017 durch Bekanntmachung der 30. AbgGuaÄndGInkrB geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des 30. AbgGuaÄndG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.10.2017 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 24.10.2017 geltenden Fassung
durch B. v. 26.10.2017 BGBl. I S. 3737
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 3 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Artikel 1 Nummer 4 und 5 tritt am Tag der ersten Sitzung des 19. Deutschen Bundestages in Kraft. Der Präsident des Deutschen Bundestages gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

(Text neue Fassung)

(2) Artikel 1 Nummer 4 und 5 tritt am Tag der ersten Sitzung des 19. Deutschen Bundestages in Kraft. Der Präsident des Deutschen Bundestages gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


---
*) Anm. der Redaktion: siehe B. v. 26. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3737)