Artikel 1 - Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (MinAbWindG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2014 BauGB § 249

Das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 249 die Wörter „in der Bauleitplanung" gestrichen.

2.
§ 249 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden die Wörter „in der Bauleitplanung" gestrichen.

b)
Folgender Absatz 3 wird angefügt:

„(3) Die Länder können durch bis zum 31. Dezember 2015 zu verkündende Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Absatz 1 Nummer 5 auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn sie einen bestimmten Abstand zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen einhalten. Die Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen, sind in den Landesgesetzen nach Satz 1 zu regeln. Die Länder können in den Landesgesetzen nach Satz 1 auch Abweichungen von den festgelegten Abständen zulassen."

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 MinAbWindG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinAbWindG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs
B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634
Bekanntmachung BauGB 2017
... vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), 15. den am 1. August 2014 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954 ), 16. den am 26. November 2014 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 20. ...

Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1748
Artikel 1 BauPlRÄndG Änderung des Baugesetzbuchs
... der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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