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Zitierungen von § 71 EEG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 EEG 2023 Abschläge und Fälligkeit (vom 01.01.2023)
... sobald und soweit der Anlagenbetreiber seine Pflichten zur Übermittlung von Daten nach § 71 Absatz 1 erfüllt hat. Satz 1 ist für den Anspruch auf monatliche Abschläge nach ...
§ 51 EEG 2023 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen (vom 01.01.2023)
... wird, muss der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber bei der Datenübermittlung nach § 71 Absatz 1 Nummer 1 die Strommenge mitteilen, die er in dem Zeitraum eingespeist hat, in dem der Spotmarktpreis ohne ...
§ 52 EEG 2023 Zahlungen bei Pflichtverstößen (vom 09.02.2024)
... Marktstammdatenregisterverordnung an das Register übermittelt haben und keine Meldung nach § 71 Absatz 1 Nummer 1 erfolgt ist oder 12. gegen eine Pflicht nach § 80 verstoßen. (1a) ...
§ 70 EEG 2023 Grundsatz (vom 01.01.2023)
... Ausgleich nach den §§ 56 bis 62 jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den §§ 71 bis 74a genannten Daten, unverzüglich zur Verfügung stellen. § 62 ist ...
§ 76 EEG 2023 Information der Bundesnetzagentur (vom 01.01.2023)
... der Vorlage nach § 59 Absatz 4 des Energiefinanzierungsgesetzes die Angaben, die sie nach § 71 Absatz 1 erhalten, einschließlich der zu ihrer Überprüfung erforderlichen Daten bis zum 15. ... Satz 1 bis zum 31. Mai eines Kalenderjahres und 2. Anlagenbetreiber die Angaben nach § 71 Absatz 1 . (2) Soweit die Bundesnetzagentur Formularvorlagen zu Form und Inhalt ...
§ 77 EEG 2023 Information der Öffentlichkeit (vom 01.01.2023)
... auf ihren Internetseiten veröffentlichen: 1. die Angaben nach den §§ 70 bis 73 einschließlich der Angaben zu den unmittelbar an das Netz des ... und 2. einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach den §§ 70 bis 73 mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres.  ...
§ 81 EEG 2023 Clearingstelle (vom 01.01.2023)
... vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55b, 70, 71 , 80, 100, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 85 EEG 2023 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 29.12.2023)
... ermittelt, erhoben und vereinnahmt werden und e) die Angaben nach den §§ 70 bis 73 und 76 übermittelt und nach den §§ 74 und 77 veröffentlicht werden. ...
§ 86 EEG 2023 Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023)
... überlässt oder veräußert, 1a. die Stromsteuerbefreiung entgegen § 71 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a nicht bis zum Ende eines Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr mitteilt oder ...
§ 88a EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen (vom 01.01.2023)
... Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 86 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ...
§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 09.02.2024)
... Januar 2023 ausschließlich § 52 dieses Gesetzes anzuwenden. (10) § 71 Absatz 2 bis 6 ist auch für Zahlungen an die Betreiber von Anlagen nach Absatz 1 anzuwenden, die nach dem ... § 50 in Anspruch nehmen, ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass abweichend von § 71 Absatz 2 der maßgebliche Schwellenwert 500.000 Euro beträgt. (11) Für die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 38 GEEV Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.10.2021)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ... Fördersystem des Kooperationsstaates erforderlichen Daten innerhalb der Frist nach § 71 Absatz 1 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes der Bundesnetzagentur oder einer hierfür in der völkerrechtlichen Vereinbarung benannten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Dezember 2027 zu zahlen." 22. In § 26 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „ § 71 " durch die Angabe „§ 71 Absatz 1" ersetzt. 23. Dem § 27 ... 22. In § 26 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 71" durch die Angabe „ § 71 Absatz 1" ersetzt. 23. Dem § 27 Absatz 1 wird folgender Satz ... „oder § 43" ersetzt. 68. In § 51 Absatz 3 wird die Angabe „ § 71 Nummer 1" durch die Wörter „§ 71 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt.  ... In § 51 Absatz 3 wird die Angabe „§ 71 Nummer 1" durch die Wörter „ § 71 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. 69. § 51a wird wie folgt geändert: a) In ... Marktstammdatenregisterverordnung an das Register übermittelt haben und keine Meldung nach § 71 Absatz 1 Nummer 1 erfolgt ist oder 12. gegen eine Pflicht nach § 80 verstoßen.  ... die Wörter „Stromerzeugungsanlagen und Netzbetreiber" ersetzt. 76. § 71 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Die ... der Vorlage nach § 59 Absatz 4 des Energiefinanzierungsgesetzes die Angaben, die sie nach § 71 Absatz 1 erhalten, einschließlich der zu ihrer Überprüfung erforderlichen Daten bis zum 15. ... Satz 1 bis zum 31. Mai eines Kalenderjahres und 2. Anlagenbetreiber die Angaben nach § 71 Absatz 1 ." b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „mit Ausnahme der ... ermittelt, erhoben und vereinnahmt werden und e) die Angaben nach den §§ 70 bis 73 und 76 übermittelt und nach den §§ 74 und 77 veröffentlicht ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1a werden die Wörter „ § 71 Nummer 2 Buchstabe a" durch die Wörter „§ 71 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a" ... 1a werden die Wörter „§ 71 Nummer 2 Buchstabe a" durch die Wörter „ § 71 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a" ersetzt. bb) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:  ... ab dem 1. Januar 2023 ausschließlich § 52 dieses Gesetzes anzuwenden. (10) § 71 Absatz 2 bis 6 ist auch für Zahlungen an die Betreiber von Anlagen nach Absatz 1 anzuwenden, die nach dem ... § 50 in Anspruch nehmen, ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass abweichend von § 71 Absatz 2 der maßgebliche Schwellenwert 500.000 Euro beträgt. (11) Für die ...

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
...  aa) In Nummer 1 wird nach den Wörtern „die Meldung nach § 71 " die Angabe „Nummer 1" eingefügt. bb) In Nummer 2 wird nach den ... bb) In Nummer 2 wird nach den Wörtern „die Meldung nach § 71 " die Angabe „Nummer 1" eingefügt. b) Absatz 3 wird wie folgt ... aa) In Nummer 1 wird nach den Wörtern „die Meldung nach § 71 " die Angabe „Nummer 1" eingefügt. bb) Nummer 2 wird wie folgt ... eingefügt. bbb) Nach den Wörtern „die Meldung nach § 71 " wird die Angabe „Nummer 1" eingefügt." 30. Nach § 53b ... wird die Angabe „74" durch die Angabe „74a" ersetzt. 41. § 71 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:  ... Nummer 1a eingefügt: „1a. die Stromsteuerbefreiung entgegen § 71 Nummer 2 Buchstabe a nicht bis zum Ende eines Kalenderjahres für das vorangegangene ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... wird, muss der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber bei der Datenübermittlung nach § 71 Nummer 1 die Strommenge mitteilen, die er in dem Zeitraum eingespeist hat, in dem der Spotmarktpreis ohne ... anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2030 in Betrieb genommen wurden." 115. § 71 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. bei Biomasseanlagen die Art und Menge der ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 EEGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Angabe „§ 61g Absatz 1" ersetzt. 34. In § 71 Nummer 3 wird die Angabe „§ 44 Nummer 3" durch die Angabe „§ 44 Satz 1 Nummer ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... sobald und soweit der Anlagenbetreiber seine Pflichten zur Übermittlung von Daten nach § 71 erfüllt hat. Satz 1 ist für den Anspruch auf monatliche Abschläge nach Absatz 1 ... wird, muss der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber bei der Datenübermittlung nach § 71 Nummer 1 die Strommenge mitteilen, die er in dem Zeitraum eingespeist hat, in dem die ... erforderlichen Angaben nicht an das Register übermittelt haben und die Meldung nach § 71 noch nicht erfolgt ist, 2. solange und soweit Betreiber von im Register registrierten ... erforderlichen Angaben nicht an das Register übermittelt haben und die Meldung nach § 71 noch nicht erfolgt ist, 3. wenn Anlagenbetreiber gegen § 21b Absatz 2 Satz 1 ... erforderlichen Angaben nicht an das Register übermittelt haben, aber die Meldung nach § 71 erfolgt ist, oder 2. solange und soweit Anlagenbetreiber einer im Register ... der Rechtsverordnung nach § 93 übermittelt haben, aber die Meldung nach § 71 erfolgt ist. (4) Anlagenbetreiber, die keinen Anspruch nach § 19 Absatz 1 geltend ... einschließlich personenbezogener Daten mitzuteilen." 19. § 71 Nummer 1 und 2 wird durch die folgenden Nummern 1 bis 3 ersetzt: „1. bis zum 28. ... die Anzahl der nachgerüsteten Anlagen und die von ihnen erhaltenen Angaben nach § 71 sowie e) die sonstigen für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen ... Daten, 13. abweichend von § 6 Absatz 2, § 35, den §§ 70 bis 72 und 75 bis 77, von der Rechtsverordnung nach § 93 sowie von der Rechtsverordnung nach ... der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 87 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ... 4. statt der §§ 26 bis 31, 40 Absatz 1, der §§ 41 bis 51, 53 und 55, 71 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung die ... c) statt der §§ 26 bis 29, 32, 40 Absatz 1, den §§ 41 bis 51, 53 und 55, 71 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung sind die ...
Artikel 17 EEAusG Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung
... 7. § 9 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) In Anpassung von § 71 Nummer 1 und § 74 Satz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes müssen die Betreiber von ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
... a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „mit Ausnahme der §§ 1 bis 6, 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „mit ... Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „mit Ausnahme der §§ 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 ...

Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Artikel 1 MietStrFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... wie folgt gefasst: „(1) Netzbetreiber müssen die Angaben, die sie nach den §§ 71 , 74 Absatz 1 und § 74a Absatz 1 erhalten, die Angaben nach § 72 Absatz 2 Nummer 1 und ... Übertragungsnetzbetreiber ist. Auf Verlangen müssen Anlagenbetreiber die Angaben nach § 71 , Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Angaben nach § 74 sowie Eigenversorger und ... c wird die Angabe „nach § 76" durch die Wörter „nach den §§ 70 bis 76" ersetzt. b) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55a, 70, 71 , 80, 100 bis 102 und 104 Absatz 1, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund dieses Gesetzes ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 42 GEEV Solaranlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.01.2017)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen ... Fördersystem des Kooperationsstaates erforderlichen Daten innerhalb der Frist nach § 71 Absatz 1 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes der Bundesnetzagentur schriftlich oder ...