Die Befugnis, Beamtinnen und Beamten, deren Arbeitsposten weggefallen sind oder künftig wegfallen werden, auf den Gebieten der Steuerung des Personaleinsatzes, der Personaleinsatzplanung, der Fortbildung und Qualifizierung einschließlich der Vorbereitung entsprechender Personalmaßnahmen dienstliche Weisungen zu erteilen, wird dem Betrieb Telekom Placement Services übertragen. Die mit der Vorbereitung solcher Weisungen befassten Beschäftigten des Betriebs Telekom Placement Services sind im Sinne des §
107 Absatz 1 Satz 1 des
Bundesbeamtengesetzes im Rahmen der Personalverwaltung mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten beauftragt.