Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung
V. v. 10.07.2017 BGBl. I S. 2300
Artikel 1 2. KHStatVÄndV ... wenn Leistungen für Zivilpatientinnen und Zivilpatienten erbracht werden." 6. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Übermittlung, Veröffentlichung ... erbracht werden." 6. § 7 wird wie folgt gefasst: „ § 7 Übermittlung, Veröffentlichung (1) Das Statistische Bundesamt und die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1124/v16155.htm