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Artikel 6 - Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StRAnpG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Juli 2014 UmwStG 2006 § 1, § 20, § 27, § 3, § 13, § 21

Das Umwandlungssteuergesetz vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 5 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
Richtlinie 2009/133/EG

die Richtlinie 2009/133/EG des Rates vom 19. Oktober 2009 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, sowie für die Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft oder einer Europäischen Genossenschaft von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat (ABl. L 310 vom 25.11.2009, S. 34), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/13/EU (ABl. L 141 vom 28.5.2013, S. 30) geändert worden ist, in der zum Zeitpunkt des steuerlichen Übertragungsstichtags jeweils geltenden Fassung;".

2.
In § 20 Absatz 8 wird die Angabe „90/434/EWG" durch die Angabe „2009/133/EG", die Angabe „Artikel 10a" durch die Angabe „Artikel 11", die Angabe „§ 26 Abs. 6" durch die Angabe „§ 26" sowie die Angabe „§§ 34c und 50 Abs. 6" durch die Wörter „§§ 34c und 50 Absatz 3" ersetzt.

3.
§ 27 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 12 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird nach dem Wort „maßgebende" das Wort „öffentliche" eingefügt.

b)
In Satz 2 wird die Angabe „§ 20" durch die Angabe „§ 2" ersetzt.

b)
Folgender Absatz 13 wird angefügt:

„(13) § 20 Absatz 8 in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung ist erstmals bei steuerlichen Übertragungsstichtagen nach dem 31. Dezember 2013 anzuwenden."

4.
In § 3 Absatz 3 Satz 1, § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Satz 1 und § 21 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 wird jeweils die Angabe „90/434/EWG" durch die Angabe „2009/133/EG" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 StRAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StRAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Steueränderungsgesetz 2015
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
Artikel 6 StÄndG 2015 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
... Umwandlungssteuergesetz vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt ...