Das
Zerlegungsgesetz vom
6. August 1998 (BGBl. I S. 1998), das zuletzt durch Artikel
25 des Gesetzes vom
26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 Absatz 3 werden die Wörter „der § 14, 17 und 18" durch die Wörter „der §§ 14 und 17" ersetzt.
- 2.
- § 12 wird wie folgt gefasst:
„§ 12 Anwendung
(1) Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes ist, soweit in Satz 2 und in Absatz 2 nichts anderes geregelt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2015 anzuwenden. Für die Zerlegung der Lohnsteuer und des Zinsabschlags ist die vorstehende Fassung dieses Gesetzes erstmals für das Kalenderjahr 2015 anzuwenden.
(2) §
2 Absatz 3 in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden."
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417