Die
Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel
3 des Gesetzes vom
18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 22 folgende Angabe eingefügt:
„§ 22a Zuständigkeit auf dem Festlandsockel oder an der ausschließlichen Wirtschaftszone".
- 2.
- Nach § 22 wird folgender § 22a eingefügt:
„§ 22a Zuständigkeit auf dem Festlandsockel oder an der ausschließlichen Wirtschaftszone
Die Zuständigkeit der Finanzbehörden der Länder nach den §§ 18 bis 22 oder nach den Steuergesetzen im Bereich des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils an dem Festlandsockel und an der ausschließlichen Wirtschaftszone richtet sich nach dem Äquidistanzprinzip."
- 3.
- In § 31b Satz 1 und 3 werden jeweils die Wörter „§ 2 Absatz 1 Nummer 9 bis 12 des Geldwäschegesetzes" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Nummer 9 bis 13 des Geldwäschegesetzes" ersetzt.
- 4.
- Dem § 63 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Die tatsächliche Geschäftsführung gilt als ordnungsgemäß im Sinne des Absatzes 1, wenn die Körperschaft die Mittel innerhalb der Frist für steuerbegünstigte Zwecke verwendet."
- 5.
- In § 379 Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz werden die Wörter „Waren aus den Europäischen Union" durch die Wörter „Waren aus der Europäischen Union" ersetzt.
- 6.
- In § 382 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2415
G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1738
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1084; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1738