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Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregistergesetzes und des Tierschutzgesetzes (RiFlEtikettGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. August 2014 RiFlEtikettG § 1, § 4, § 4b, § 6, § 2, § 3a, § 4a, § 5, § 8

Das Rindfleischetikettierungsgesetz vom 26. Februar 1998 (BGBl. I S. 380), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 94 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Langbezeichnung des Gesetzes, in § 1 Absatz 1, § 4 Absatz 1 Satz 2 im einleitenden Satzteil und Absatz 2 Satz 2, § 4b Satz 1 und § 6 Absatz 1 Nummer 1 werden jeweils die Wörter „bis zu" durch die Wörter „weniger als" ersetzt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 im einleitenden Satzteil und Absatz 1a Satz 1 werden jeweils die Wörter „bis zu" durch die Wörter „weniger als" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden

aa)
die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" und

bb)
die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie"

ersetzt.

3.
§ 3a wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 im einleitenden Satzteil und Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 werden jeweils die Wörter „bis zu" durch die Wörter „weniger als" ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

4.
§ 4a wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 und 2 werden jeweils die Wörter „bis zu" durch die Wörter „weniger als" ersetzt.

b)
In Absatz 6 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

5.
In § 5 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

6.
§ 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

b)
In Nummer 1 und 2 werden jeweils die Wörter „bis zu" durch die Wörter „weniger als" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregistergesetzes und des Tierschutzgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 RiFlEtikettGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RiFlEtikettGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
G. v. 08.07.2015 BGBl. I S. 1165
Artikel 1 4. RiFlEtikettGÄndG Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... Rindfleischetikettierungsgesetz vom 26. Februar 1998 (BGBl. I S. 380), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2014 (BGBl. I S. 1308) geändert worden ist, wird wie folgt ...