Bekanntmachung über das Inkrafttreten von weiteren Teilen des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (EnergieStGuaÄndGBek k.a.Abk.)

B. v. 26.08.2014 BGBl. I S. 1488 (Nr. 42); Geltung ab 01.04.2011
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Bekanntmachung
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Bekanntmachung ändert mWv. 1. April 2011 EnergieStGuaÄndG Artikel 5

Nach Artikel 5 Absatz 5a Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 282, 1726; 2014 I S. 453) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission am 14. November 2013, berichtigt durch Beschluss der Europäischen Kommission vom 9. Juli 2014, die nach Artikel 5 Absatz 5a Satz 1 des vorbezeichneten Gesetzes erforderliche Genehmigung erteilt hat und Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a des Gesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 282, 1726; 2014 I S. 453) damit mit Wirkung vom 1. April 2011 in Kraft getreten ist.

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