Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.03.2015 aufgehoben

§ 9 - Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014 (ObstGemMODV 2014 k.a.Abk.)

V. v. 03.09.2014 BAnz AT 04.09.2014 V1
Geltung ab 05.09.2014 bis 05.03.2015; FNA: 7847-35-3 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen

§ 9 Muster, Vordrucke, Formulare



(1) Die Landesstellen können für Notifzierungen, Anträge und Erklärungen Muster bekannt geben oder Vordrucke oder Formulare, auch in elektronischer Form, vorhalten.

(2) Soweit die zuständigen Stellen Muster bekannt geben oder Vordrucke oder Formulare vorhalten, sind diese zu verwenden.

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