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§ 7 - Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV k.a.Abk.)

V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555 (Nr. 45)
Geltung ab 01.01.2015 bis 31.12.2017; FNA: 605-1-12-6 Gemeindefinanzen
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§ 7


§ 7 ändert mWv. 1. Januar 2015 UStGemAntV mWv. 1. Januar 2018 UStGemAntV


 
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