Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (3. FortbVÄnduAufhVBer k.a.Abk.)

B. v. 09.10.2014 BGBl. I S. 1600 (Nr. 46); Geltung ab 29.08.2014
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 29. August 2014 3. FortbVÄnduAufhV Artikel 2, LogistikKfmFortbV Anlage 1, Anlage 2

Die Dritte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1459) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb ist jeweils die Angabe „Artikel 58" durch die Angabe „Artikel 61" zu ersetzen.

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Schlussformel



Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag W. Bischoff



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