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§ 8 - Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)

V. v. 13.10.2014 BGBl. I S. 1603 (Nr. 47); zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 4 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Geltung ab 18.10.2014; FNA: 610-6-8-2 Allgemeines Steuerrecht
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§ 8 Zuordnung von sonstigen Vermögenswerten



(1) 1Für die Zuordnung eines nicht in den §§ 5 bis 7 genannten Vermögenswerts (sonstiger Vermögenswert) zu einer Betriebsstätte ist dessen Schaffung oder dessen Erwerb die maßgebliche Personalfunktion. 2Werden Personalfunktionen, durch deren Ausübung ein sonstiger Vermögenswert geschaffen oder erworben wird, gleichzeitig in verschiedenen Betriebsstätten ausgeübt, so ist der sonstige Vermögenswert der Betriebsstätte zuzuordnen, deren Personalfunktion die größte Bedeutung für diesen sonstigen Vermögenswert zukommt.

(2) 1Abweichend von Absatz 1 ist ein sonstiger Vermögenswert nur dann einer anderen Betriebsstätte zuzuordnen als derjenigen, auf Grund deren Personalfunktion der sonstige Vermögenswert entstanden ist oder erworben wurde, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 1 genannten Personalfunktionen überwiegt. 2Andere Personalfunktionen sind insbesondere solche, die im Zusammenhang mit der Nutzung, Verwaltung, Risikosteuerung oder Veräußerung des betreffenden sonstigen Vermögenswerts stehen.

(3) Werden andere Personalfunktionen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 gleichzeitig in verschiedenen Betriebsstätten des Unternehmens ausgeübt, so ist der sonstige Vermögenswert der Betriebsstätte zuzuordnen, deren anderer Personalfunktion die größte Bedeutung für diesen sonstigen Vermögenswert zukommt.

(4) Kann ein sonstiger Vermögenswert nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht.



 

Zitierungen von § 8 BsGaV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BsGaV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BsGaV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BsGaV Hilfs- und Nebenrechnung (vom 01.01.2023)
... sind. Dazu gehören 1. die Vermögenswerte (§§ 5 bis 8 ), wenn sie von einem selbständigen Unternehmen in der steuerlichen Gewinnermittlung erfasst ...
§ 10 BsGaV Zuordnung von Chancen und Risiken
... Risiken im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Vermögenswert im Sinne der §§ 5 bis 8 oder mit einem Geschäftsvorfall im Sinne des § 9, so sind diese Chancen und Risiken der ...
§ 11 BsGaV Zuordnung von Sicherungsgeschäften
...  2. bestimmte Risiken eines Vermögenswerts, der nach den §§ 5 bis 8 einer Betriebsstätte zuzuordnen ist, abzusichern oder 3. bestimmte Risiken eines ... 2. bestimmte Risiken von Vermögenswerten, die nach den §§ 5 bis 8 verschiedenen Betriebsstätten zuzuordnen sind, abzusichern oder 3. bestimmte ... Zuordnung der Geschäfte und der zugehörigen Vermögenswerte die §§ 5 bis 8 ...
§ 16 BsGaV Grundsatz
... und dem übrigen Unternehmen eine Änderung der Zuordnung nach den §§ 5 bis 11 erforderlich machen oder 2. die, wären die Betriebsstätte und das ...
§ 17 BsGaV Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens
... entstehen, gelten nicht als Vermögenswerte im Sinne des § 7 oder § 8. Sie sind nicht zu verzinsen. (7) Die Absätze 1 bis 6 sind nicht ...
§ 18 BsGaV Allgemeines (vom 26.06.2021)
... betreibt, ist eine Bankbetriebsstätte, für die die §§ 1 bis 17 gelten, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen ...
§ 23 BsGaV Allgemeines
... betreibt ist eine Versicherungsbetriebsstätte, für die die §§ 1 bis 17 gelten, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen ...
§ 30 BsGaV Allgemeines
... Bau- oder Montagearbeiten endet (Bau- und Montagebetriebsstätte), gelten die §§ 1 bis 17, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen wird. Ein ...
§ 31 BsGaV Besondere Zuordnungsregelungen
... sinngemäß für die Zuordnung von Vermögenswerten nach den §§ 6 bis 8. (4) Der Bau- oder Montagevertrag mit dem Auftraggeber ist ein ...
§ 35 BsGaV Allgemeines
... nach Abschluss der Förderung endet (Förderbetriebsstätte), gelten die §§ 1 bis 17, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen wird. Ein ...
§ 36 BsGaV Besondere Zuordnungsregelungen
... Zuordnung von Vermögenswerten zu einer Förderbetriebsstätte die §§ 5 bis 8 ...