Eine Betriebsstätte,
- 1.
- die Teil eines Versicherungsunternehmens im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder Teil eines Versicherungsunternehmens im Sinne des ausländischen Versicherungsaufsichtsrechts ist und
- 2.
- die Versicherungsgeschäfte betreibt
ist eine Versicherungsbetriebsstätte, für die die §§
1 bis 17 gelten, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen wird.