Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Handelsfachwirt und Geprüfte Handelsfachwirtin (HdlFachwFortbVBer k.a.Abk.)

B. v. 10.11.2014 BGBl. I S. 1708 (Nr. 51); Geltung ab 14.11.2014
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 14. November 2014 HdlFachwFortbV § 4

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Handelsfachwirt und Geprüfte Handelsfachwirtin vom 13. Mai 2014 (BGBl. I S. 527) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 4 Absatz 3 Satz 2 ist das Wort „Kundebindung" durch das Wort „Kundenbindung" zu ersetzen.

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Schlussformel



Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag W. Bischoff



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