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§ 10 - Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO (PrüVOFortkfmBf)

V. v. 11.11.2014 BGBl. I S. 1725 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.12.2014; FNA: 7110-20-7 Handwerk im Allgemeinen
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§ 10 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen"



Im Wahlpflichthandlungsbereich „Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen" sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, Einsatzmöglichkeiten von Projekten aufzeigen sowie Projekte prozessorientiert strukturieren und durchführen zu können. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 5 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:

1.
Projekt initiieren und definieren,

2.
Projekt planen,

3.
Projektdurchführung überwachen und steuern,

4.
Projektteam zusammenstellen und führen,

5.
Projekt abschließen.

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