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Anlage - InVeKoS-Daten-Gesetz (InVeKoSDG)

Artikel 2 G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1928, 1931 (Nr. 56); zuletzt geändert durch Artikel 108 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Geltung ab 01.01.2015, Ermächtigungen ab 09.12.2014; FNA: 7847-39 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Anlage (zu § 2) Verzeichnis der Betriebsdaten



1.
Angaben im Zusammenhang mit der Beantragung

a)
Namen oder Firma, Geburtsdatum und Geburtsort natürlicher Personen, Anschrift, Betriebsnummer, Bankverbindung und zuständiges Finanzamt,

b)
Name, Anschrift und Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung der Betriebsteile,

c)
Angaben zur Feststellung der Eigenschaft als aktiver Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013,

d)
Angaben zu den beantragten Direktzahlungen,

e)
Angaben zur Aufspaltung des Betriebes eines Betriebsinhabers nach dem 18. Oktober 2011 oder zur Entstehung eines Betriebes durch eine solche Aufspaltung,

f)
Angaben zur Feststellung der Eigenschaft als Junglandwirt im Sinne des Artikels 50 Absatz 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 3 und 11 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013,

g)
Angaben zur Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung im Sinne des Titels V der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013,

h)
landwirtschaftliche und, soweit sie für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen verwendet werden sollen, nichtlandwirtschaftliche Flächen des Betriebes nach Lage und Größe zuzüglich kartographischer Unterlagen, die sie betreffenden Bewirtschaftungsauflagen und die jeweiligen Nutzungen,

i)
Arten, Anzahl und Bestandsregister der gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere,

j)
Landschaftselemente als Bestandteil jeder einzelnen landwirtschaftlichen Fläche,

k)
bei Ackerland im Umweltinteresse genutzte Flächen als Bestandteil jeder einzelnen landwirtschaftlichen Fläche,

l)
Aufnahme von Wirtschaftsdünger oder sonstigen organischen Düngemitteln,

m)
Zahlungen auf Grund von Stützungsregelungen im Weinsektor nach Artikel 46 oder 47 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013,

n)
Beregnung oder sonstige Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen,

o)
Angaben zu geltend gemachten Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände,

p)
Angaben zur Feststellung der Eigenschaft als Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 43 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013,

q)
Hoftankstellen oder Lagerstätten für Pflanzenschutzmittel auf dem Betrieb des Betriebsinhabers,

r)
Teilnahme an einem in Artikel 69 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 bezeichneten Betriebsberatungssystem oder Zertifizierungssystem,

s)
ist der Antragsteller eine juristische Person Gründungsdatum und Gründungsort sowie Name und Anschrift der natürlichen Personen, die Gesellschafter des Antragstellers sind,

t)
Name und Anschrift der vom Antragsteller bevollmächtigten Personen.

2.
Zahlungsanspruchsbezogene Angaben

a)
Angaben zur Identifizierung jedes Zahlungsanspruchs, zum Zeitpunkt des Entstehens, zum Ursprung der Zuteilung, zu den Jahreswerten und zu regionalen Beschränkungen,

b)
Angaben zur Identifizierung der früheren und gegenwärtigen Inhaber eines Zahlungsanspruchs,

c)
bei Übertragung eines Zahlungsanspruchs deren Art und Zeitpunkt sowie bei befristeter Übertragung deren Dauer,

d)
Datum der letzten Aktivierung eines Zahlungsanspruchs,

e)
Rückgabe oder Rückfall eines Zahlungsanspruchs in die nationale Reserve.

3.
Kontrollbezogene Angaben

a)
Name, Anschrift und Betriebsnummer des Begünstigten,

b)
Angaben zum Ort und Zeitpunkt der Kontrollen sowie den bei den Kontrollen auskunftserteilenden Personen,

c)
Angaben zum Zeitpunkt der Ankündigung der Kontrollen,

d)
Angaben zu den kontrollierten und vermessenen Flächen,

e)
Angaben zu den von der Kontrolle betroffenen Grundanforderungen an die Betriebsführung und den Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand nach Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013,

f)
Art und Umfang der durchgeführten Kontrollen und diesbezügliche Feststellungen,

g)
Bewertungen der Feststellungen der von der Kontrolle betroffenen Grundanforderungen an die Betriebsführung und den Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand nach Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 zum Zwecke der Sanktionierung nach Artikel 99 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013,

h)
Angaben zur Notwendigkeit zusätzlicher Kontrollen des Begünstigten,

i)
Angaben zur Bewilligung und Sanktionierung.





 

Frühere Fassungen von Anlage InVeKoSDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 108 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuell vorher 17.03.2016Artikel 2 Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes
vom 08.03.2016 BGBl. I S. 452
aktuell vorher 04.03.2015Artikel 4 Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
vom 24.02.2015 BGBl. I S. 166
aktuellvor 04.03.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.