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Artikel 3 - Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (AgrarZahlVerpflGEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Agrarstatistikgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 AgrStatG § 97

In § 97 Absatz 6 des Agrarstatistikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886), das zuletzt durch Artikel 13 Absatz 5 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert worden ist, werden die Wörter „Prämienbehörden nach § 2 Absatz 1 des InVeKoS-Daten-Gesetzes" durch die Wörter „Zahlstellen nach § 2 Nummer 3 des InVeKoS-Daten-Gesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AgrarZahlVerpflGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrarZahlVerpflGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1975
Artikel 1 3. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928) geändert worden ist, wird wie folgt ...