Zitierungen von § 12 MautSysG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 MautSysG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MautSysG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 MautSysG Registrierungsvoraussetzungen (vom 01.10.2021)
... Führung eines Geschäftsbetriebs zum Erbringen mautdienstbezogener Leistungen in den nach § 12 Absatz 1 abzudeckenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Vertragsstaaten des ...
§ 7 MautSysG Regelmäßige Überprüfung der Registrierungsvoraussetzungen (vom 09.03.2023)
... Logistik und Mobilität kann die Registrierung widerrufen, wenn ein Anbieter gegen die in § 12 Absatz 1 geregelte Pflicht verstößt. (5) Das Bundesamt für Logistik und ...
§ 21 MautSysG Mautdienstregister (vom 09.03.2023)
... Bedarf, insbesondere auf der Basis der Überprüfungen nach § 7 Absatz 2 Satz 1 und § 12 Absatz 2 Satz 3 . (3) Das Mautdienstregister ist im Bundesanzeiger in nicht personenbezogener Form ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Mautdienst-Register-Verordnung (MautRegV)
Artikel 2 V. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1850, 1854; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 5 MautRegV Aktualisierung des Mautdienstregisters (vom 09.03.2023)
... jährlich anhand der Ergebnisse der Überprüfungen nach § 7 Absatz 2 Satz 1 und § 12 Absatz 2 Satz 3 des Mautsystemgesetzes . (2) Das Bundesamt für Logistik und Mobilität aktualisiert den Inhalt des ...

Mautdienst-Registrierungs-Verordnung (MRegV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1850; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 7 MRegV Finanzielle Leistungsfähigkeit (vom 09.03.2023)
... Führung des Betriebes der mautdienstbezogenen Leistungen in den nach § 12 Absatz 1 des Mautsystemgesetzes abzudeckenden mautpflichtigen Streckennetzen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ...
§ 8 MRegV Risikomanagementplan (vom 12.10.2021)
...  6. Nichterreichen oder Nichtaufrechterhaltung der vollständigen Abdeckung der nach § 12 Absatz 1 des Mautsystemgesetzes abzudeckenden mautpflichtigen Streckennetze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 34 BALMG Änderung des Mautsystemgesetzes
... 2 und 3, in § 7 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 bis 5, § 9 Absatz 2, § 12 Absatz 2 Satz 1 bis 4 , § 13 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1, § 16 Absatz 1, § 17 Absatz 3, § 18 ...

Verordnung zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4619
Artikel 2 MautRÄndV Änderung der Mautdienst-Registrierungs-Verordnung
... Mitgliedstaaten der Europäischen Union und" durch die Wörter „den nach § 12 Absatz 1 des Mautsystemgesetzes abzudeckenden mautpflichtigen Streckennetzen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ... 6 werden die Wörter „aller Mautgebiete" durch die Wörter „der nach § 12 Absatz 1 des Mautsystemgesetzes abzudeckenden mautpflichtigen Streckennetze" ersetzt. 4. In § 9 Absatz 3 ...

Zweites Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
G. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1603
Artikel 1 2. MautRÄndG Änderung des Mautsystemgesetzes
...  b) In Nummer 5 wird das Wort „allen" durch die Wörter „den nach § 12 Absatz 1 abzudeckenden" ersetzt. 6. § 9 wird wie folgt geändert: a) ... in ihrem mautpflichtigen Streckennetz nicht in der Maut enthalten sind." 8. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Abdeckung der mautpflichtigen ... der Maut enthalten sind." 8. § 12 wird wie folgt gefasst: „ § 12 Abdeckung der mautpflichtigen Streckennetze (1) Ein Anbieter muss innerhalb von 36 ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed