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Artikel 2 - Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (49. FuttMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1997 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 756
Geltung ab 13.12.2014
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Artikel 2


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Juni 2015 FuttMV

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) (aufgehoben)


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Dezember 2014.





 

Frühere Fassungen von Artikel 2 Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.05.2015Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
vom 19.05.2015 BGBl. I S. 756

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 49. FuttMVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 49. FuttMVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 756
Artikel 1 13. FuttMRÄndV Änderung der Neunundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
...  2 Absatz 2 der Neunundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 5. ...