Artikel 1 - Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung (7. SpielVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Spielverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Dezember 2014 SpielV § 17, § 20

Die Spielverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2006 (BGBl. I S. 280), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 4. November 2014 (BGBl. I S. 1678) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 17 Absatz 3 wird aufgehoben.

2.
§ 20 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Im Übrigen dürfen Geldspielgeräte, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vor dem 10. November 2014 zugelassen worden ist, entsprechend dem Inhalt des Zulassungsbelegs bis zum 10. November 2018 weiter betrieben werden."

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Zitierungen von Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 7. SpielVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. SpielVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Artikel 4 BGebRAG Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder (vom 16.08.2021)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2006 (BGBl. I S. 280), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2003 ) geändert worden ist, wird aufgehoben. (62) Das Waffengesetz, das zuletzt durch ...


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