Die
Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit" vom
12. Juni 2008 (BGBl. I S. 1004), die durch Artikel
1 der Verordnung vom
13. Januar 2009 (BGBl. I S. 42) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 wird die Angabe „60 Prozent" durch die Angabe „80 Prozent" ersetzt.
- 2.
- In § 4 Absatz 2 werden nach dem Wort „Zuweisungssatz" die Wörter „im laufenden Haushaltsjahr, spätestens" eingefügt.
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit"
V. v. 13.12.2017 BGBl. I S. 3935