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§ 38 - Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Artikel 1 V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010, 2011 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 27
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 7141-8-1 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 38 Kennzeichnung der Messgeräte



(1) 1Messgeräte werden bei der Eichung von der nach § 40 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes zuständigen Behörde mit dem Eichkennzeichen nach Anlage 8 Nummer 1.1 oder 1.2 als geeicht gekennzeichnet. 2Das Messgerät darf mit dem Zusatzzeichen nach Anlage 8 Nummer 1.3 versehen werden, das jedoch nur an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden darf.

(2) Bei der Vorprüfung sind die in der jeweiligen Stufe geprüften Teile mit dem Sicherungszeichen nach Anlage 8 Nummer 1.4 in Verbindung mit einem Datumszeichen zu kennzeichnen.

(3) 1Messgeräte sind durch das Aufbringen von Sicherungszeichen nach Anlage 8 Nummer 1.4 gegen ein unbefugtes Öffnen zu schützen. 2Als Sicherungszeichen kann auch das Eichkennzeichen verwendet werden.

(4) Wird ein geeichtes Messgerät für vorschriftswidrig befunden und kann es nicht unmittelbar in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden, so ist das Eichkennzeichen zu entwerten oder ein Entwertungszeichen nach Anlage 8 Nummer 1.5 anzubringen.

 
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Zitierungen von § 38 MessEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 MessEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MessEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 MessEV Durchführung der Eichung
... Prüfung (§ 37) und dem Aufbringen der Eichkennzeichen auf dem Messgerät (§ 38 ...
§ 50 MessEV Durchführung von Eichungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen
... werden. Wird ein Messgerät für vorschriftswidrig befunden, so ist § 38 Absatz 4 ...
§ 58 MessEV Übergangsvorschriften (vom 03.11.2021)
... 28 ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden. (3) Kennzeichen der Eichbehörden im Sinne des § 38 , der staatlich anerkannten Prüfstellen im Sinne des § 50 Absatz 2 und 3 sowie der ...
Anlage 8 MessEV (zu § 38, § 50 Absatz 2 und 3, § 54 Absatz 3 Satz 2, § 55 Absatz 2 Satz 2) Kennzeichen (vom 16.08.2017)
... abgelöst werden können. 1. Kennzeichen der Eichbehörden ( § 38 ) 1.1 Das Eichkennzeichen besteht im linken Teil aus einem gewundenen Band mit dem ...