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§ 4c - Baugesetzbuch (BauGB)

neugefasst durch B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
Geltung ab 01.07.1987; FNA: 213-1 Bauwesen
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§ 4c Überwachung



1Die Gemeinden überwachen die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen; Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen nach § 1a Absatz 3 Satz 2 und von Maßnahmen nach § 1a Absatz 3 Satz 4. 2Sie nutzen dabei die im Umweltbericht nach Nummer 3 Buchstabe b der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch angegebenen Überwachungsmaßnahmen und die Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3.



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Frühere Fassungen von § 4c BauGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.05.2017Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
vom 04.05.2017 BGBl. I S. 1057
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 1 Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3316
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4c BauGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4c BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 BauGB Vereinfachtes Verfahren (vom 07.07.2023)
... der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Absatz 2 Nr. 2 ist darauf hinzuweisen, ...
§ 244 BauGB Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (vom 01.01.2007)
... nach den Vorschriften dieses Gesetzes durchgeführt werden. (3) § 4 Abs. 3 und § 4c gelten nur für Bauleitpläne, die nach Absatz 1 oder 2 nach den Vorschriften dieses ...
Anlage 1 BauGB (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) (vom 13.05.2017)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3316
Artikel 1 StEntwErlG Änderung des Baugesetzbuchs
... 2a) wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c )". e) Nach der Angabe zur Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c) ... 4c)". e) Nach der Angabe zur Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c ) wird folgende Angabe angefügt: „Anlage 2 (zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. ... 2. In § 2 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, § 2a Satz 2 Nr. 2 und § 4c Satz 2 werden jeweils das Wort „Anlage" durch die Angabe „Anlage 1" ... 2a) wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c )". 19. Nach der Anlage 1 wird folgende Anlage 2 angefügt:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
G. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1057
Artikel 1 UVPRLBauRUG Änderung des Baugesetzbuchs
... zu übermitteln; § 4 Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt." 6. In § 4c Satz 1 werden nach dem Wort „ergreifen" ein Semikolon und die Wörter „Gegenstand ... wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c ) Der Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 und § 2a Satz 2 Nummer 2 hat folgende ...