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§ 66 - Baugesetzbuch (BauGB)

neugefasst durch B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
Geltung ab 01.07.1987; FNA: 213-1 Bauwesen
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§ 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans



(1) 1Der Umlegungsplan ist von der Umlegungsstelle nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss aufzustellen. 2Er kann auch für Teile des Umlegungsgebiets aufgestellt werden (Teilumlegungsplan).

(2) 1Aus dem Umlegungsplan muss der in Aussicht genommene Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen hervorgehen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. 2Der Umlegungsplan muss nach Form und Inhalt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster geeignet sein.

(3) Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.



 

Zitierungen von § 66 BauGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 BauGB Vorhaben- und Erschließungsplan (vom 13.05.2017)
... auf Grund von § 9a erlassenen Verordnung gebunden; die §§ 14 bis 18, 22 bis 28, 39 bis 79, 127 bis 135c sind nicht anzuwenden. Soweit der vorhabenbezogene Bebauungsplan ...
§ 47 BauGB Umlegungsbeschluss
... Falle muss der Bebauungsplan vor dem Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans ( § 66 Abs. 1 ) in Kraft getreten ...
§ 48 BauGB Beteiligte
... zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan ( § 66 Abs. 1 ) erfolgen. (3) Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so hat die ...
§ 52 BauGB Umlegungsgebiet
... des Umlegungsgebiets können bis zum Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans ( § 66 Abs. 1 ) von der Umlegungsstelle nach vorheriger Anhörung der Eigentümer der betroffenen ...
§ 59 BauGB Zuteilung und Abfindung
... widersprechen und der Verwirklichung der im Umlegungsplan in Aussicht genommenen Neugestaltung ( § 66 Abs. 2 ) entgegenstehen. Die Eigentümer und die sonstigen Nutzungsberechtigten haben die ...
§ 69 BauGB Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme
... Die Umlegungsstelle hat den Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans ( § 66 Abs. 1 ) in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf ...
§ 156 BauGB Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung
... einem Umlegungsverfahren, das sich auf Grundstücke im Gebiet bezieht, den Umlegungsplan nach § 66 Abs. 1 aufgestellt oder ist eine Vorwegentscheidung nach § 76 getroffen worden, bleibt es dabei. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG)
Artikel 1 G. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2457; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 20 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 86 SachenRBerG Bodenordnungsverfahren
... 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, zur Umlegung und Grenzregelung nach den §§ 45 bis 84 des Baugesetzbuchs sowie der Bodenneuordnung nach § 5 des Bodensonderungsgesetzes ...