Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 214 BauGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 214 BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 215 BauGB Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften (vom 01.01.2007)
... Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine ... bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des ... das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines ... Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. (2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ...
§ 215a BauGB Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung (vom 01.01.2024)
... 2023 geltenden Fassung aufgestellt wurden, durch ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Absatz 4 in Kraft gesetzt werden, kann § 13a nach Maßgabe des Absatzes 3 entsprechend angewendet ... ergänzenden Verfahren nach Absatz 2 in Kraft gesetzt worden sind, sind die Bestimmungen der §§ 214 und 215 zur Planerhaltung entsprechend ...
§ 216 BauGB Aufgaben im Genehmigungsverfahren
... die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen, deren Verletzung sich nach den §§ 214 und 215 auf die Rechtswirksamkeit eines Flächennutzungsplans oder einer Satzung nicht ...
 
Zitat in folgenden Normen

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
neugefasst durch B. v. 23.08.2017 BGBl. I S. 3290; zuletzt geändert durch Artikel 14b G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 4 UmwRG Verfahrensfehler (vom 29.11.2017)
... Umweltverträglichkeitsprüfung sind, gelten abweichend von den Absätzen 1 bis 1b die §§ 214 und 215 und die diesbezüglichen Überleitungsvorschriften des Baugesetzbuchs sowie die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
Artikel 3 WPGEG Änderung des Baugesetzbuchs
... oder sonstige Folgeeinrichtungen eine gemeinsame Planung erfordern." 7. § 214 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 in dem Satzteil vor ... 2023 geltenden Fassung aufgestellt wurden, durch ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Absatz 4 in Kraft gesetzt werden, kann § 13a nach Maßgabe des Absatzes 3 entsprechend angewendet ... ergänzenden Verfahren nach Absatz 2 in Kraft gesetzt worden sind, sind die Bestimmungen der §§ 214 und 215 zur Planerhaltung entsprechend anzuwenden." 9. § 246d wird wie folgt ...

Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
G. v. 29.05.2017 BGBl. I S. 1298, 2018 I 471
Artikel 6 UmwRGuaÄndG 2017 Änderung des Baugesetzbuchs
... geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können." 2. In § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Halbsatz 2 werden die Wörter „oder der Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ...

Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3316
Artikel 1 StEntwErlG Änderung des Baugesetzbuchs
... 154 Abs. 1" durch die Angabe „§ 154" ersetzt. 15. § 214 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: ... folgender Satz angefügt: „Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind." 17. Dem § 235 wird folgender Absatz 4 ...

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 176, 214
Artikel 1 BauLPDigG Änderung des Baugesetzbuchs (vom 07.07.2023)
... 6" durch die Wörter „§ 3 Absatz 2 Satz 6 und 8" ersetzt. 15. § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 ...

Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1548
Artikel 1 BauGBuaÄndG Änderung des Baugesetzbuchs
... Häufigkeit der Bodenrichtwertermittlung" eingefügt. 30. § 214 Absatz 2a Nummer 1 wird aufgehoben. 31. In § 217 Absatz 1 Satz 1 werden die ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
G. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1057
Artikel 1 UVPRLBauRUG Änderung des Baugesetzbuchs
... Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden." 23. § 214 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: ...