Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen des BauGB am 31.12.2008

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 31. Dezember 2008 durch Artikel 2 des GeROG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BauGB.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BauGB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2008 geltenden Fassung
BauGB n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986
(Textabschnitt unverändert)

§ 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich


(1) (weggefallen)

(Text alte Fassung)

(2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c bis zum 31. Dezember 2008 nicht anzuwenden ist.

(Text neue Fassung)

(2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.


 
Anzeige