Synopse aller Änderungen des BauGB am 31.12.2008

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 31. Dezember 2008 durch Artikel 2 des GeROG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BauGB.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BauGB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2008 geltenden Fassung
BauGB n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986
(Textabschnitt unverändert)

§ 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich


(1) (weggefallen)

(Text alte Fassung)

(2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c bis zum 31. Dezember 2008 nicht anzuwenden ist.

(Text neue Fassung)

(2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.




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