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Artikel 1 - Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - (RefoKiVtgG k.a.Abk.)

Artikel 1



Dem in Hannover und Berlin am 11. und 14. April 2014 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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