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Artikel 6 - Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings (RatingG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 3 Nummer 4 tritt am 21. Dezember 2014 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Dezember 2014.

 
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