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§ 177 - Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)

Artikel 1 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 660-10 Bundesbürgschaften
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§ 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung



1Für Prüfungen vor Ort nach Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 durch die dort genannten Bediensteten und Personen gilt § 78 Absatz 2 bis 4 entsprechend. 2Der Umfang der Prüfung durch das Amtsgericht richtet sich nach Artikel 37 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014.



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Frühere Fassungen von § 177 SAG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.11.2015Artikel 1 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1864

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 177 SAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 177 SAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 176 SAG Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen (vom 06.11.2015)
... an Prüfungen vor Ort nach Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 nach Maßgabe des § 177 mitzuwirken. (2) Die Abwicklungsbehörde ist in den Fällen von ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 1 AbwMechG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
...  j) Folgende Angaben werden angefügt: „ § 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung § 178 Vollstreckung der vom ... an Prüfungen vor Ort nach Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 nach Maßgabe des § 177 mitzuwirken. (2) Die Abwicklungsbehörde ist in den Fällen von Artikel 35 ... Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz gilt entsprechend." 38. Die folgenden §§ 177 und 178 werden angefügt: „§ 177 Prüfungen vor Ort nach der ... 38. Die folgenden §§ 177 und 178 werden angefügt: „ § 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung Für Prüfungen vor Ort nach ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 10 KrZwMGEG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
...  § 176 Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen § 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung § 178 Vollstreckung der vom ...