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§ 137a - Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)

Artikel 1 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 660-10 Bundesbürgschaften
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§ 137a (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 137a SAG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 3 FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
vom 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
aktuell vorher 29.12.2016Artikel 3 FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
vom 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
aktuellvor 29.12.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 137a SAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 137a SAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 3 FMSANeuOG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
...  b) Nach der Angabe zu § 137 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 137a Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen". c) Die ... von Allgemeinverfügungen". c) Die Angabe zu § 137a wird wie folgt gefasst: „§ 137a (weggefallen)".  ... c) Die Angabe zu § 137a wird wie folgt gefasst: „ § 137a (weggefallen) ". d) Die Angabe zu § 160 wird wie folgt ... öffentlich bekannt gegeben" gestrichen. 20. Nach § 137 wird folgender § 137a eingefügt: „§ 137a Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen  ... 20. Nach § 137 wird folgender § 137a eingefügt: „ § 137a Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen Auf Allgemeinverfügungen der ... entsprechend anwendbar." 21. § 137a wird aufgehoben. 22. In § 140 Absatz 4 wird das Wort ...