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§ 2 - Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV)

§ 2 Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen



1Wer landwirtschaftliche Flächen entlang von Wasserläufen bewirtschaftet, hat zur Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands die Anforderungen des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 2, Absatz 2 Satz 3 und 4 und Absatz 3, jeweils in Verbindung mit Absatz 4, der Düngeverordnung zu beachten, soweit sich die Anforderungen auf stickstoffhaltige Düngemittel beziehen. 2Soweit die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen nach § 13a Absatz 3 der Düngeverordnung von den in Satz 1 genannten Anforderungen abweichende Anforderungen vorschreiben oder durch Rechtsverordnungen nach § 13 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 4 Nummer 5 der Düngeverordnung in der bis zum 30. April 2020 geltenden Fassung abweichende Vorschriften erlassen haben, die sich jeweils auf stickstoffhaltige Düngemittel beziehen, sind abweichend von Satz 1 die Anforderungen nach Landesrecht zu beachten.



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Frühere Fassungen von § 2 AgrarZahlVerpflV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2020Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
vom 28.04.2020 BGBl. I S. 846
aktuell vorher 02.06.2017Artikel 4 Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
vom 26.05.2017 BGBl. I S. 1305
aktuellvor 02.06.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 AgrarZahlVerpflV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AgrarZahlVerpflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrarZahlVerpflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
V. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 846
Artikel 2 DüVÄndV 2020 Folgeänderungen
... nicht zur Erstellung von Aufzeichnungen verpflichtet sind und". (2) § 2 Satz 2 der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 17. Dezember 2014 (BAnz AT 23.12.2014 V1), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. ...

Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305
Artikel 4 DüVEV 2017 Folgeänderung
... § 2 der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 17. Dezember 2014 (BAnz AT 23.12.2014 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. ... 2017 (BGBl. I S. 455) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „ § 2 Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen Wer landwirtschaftliche ...