§
72a Absatz 2 Satz 1 des
Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel
3 des Gesetzes vom
6. September 2013 (BGBl. I S. 3556) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 2 werden vor dem Wort „unterstützen" die Wörter „willentlich in Kenntnis der den Terrorismus unterstützenden Aktivität der Gruppierung" eingefügt.
- 2.
- In Nummer 3 werden nach dem Wort „vorbereiten" das Komma und das Wort „befürworten" gestrichen und werden nach dem Wort „Tätigkeiten" ein Komma und die Wörter „insbesondere durch Befürworten solcher Gewaltanwendungen," eingefügt.
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2439