Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze (ATDGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 1. Januar 2015 ATDGEinfG Artikel 5

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Polizeivollzugsbehörden, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes nach § 1 Absatz 2 des Antiterrordateigesetzes zur Teilnahme an der Antiterrordatei oder nach § 1 Absatz 2 des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigt waren, verlieren diese Berechtigung sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes. Artikel 5 Absatz 2 des Gemeinsame-Dateien-Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3409) wird aufgehoben.



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