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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der Apothekenbetriebsordnung, der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (AMVVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 AMVV § 3a, Anlage 1, mWv. 1. Juli 2015 § 2, mWv. 1. April 2015 Anlage 1

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Mai 2014 (BGBl. I S. 598) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2015

1.
In § 2 Absatz 1 wird Nummer 1 wie folgt gefasst:

„1.
Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person) einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme,".

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
In § 3a Absatz 7 wird das Wort „vierteljährlich" durch das Wort „wöchentlich" ersetzt.

3.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Position „Bone morphogenetic protein-2, recombinant human" wird gestrichen.

b)
Die Position „Carbetocin - zur Anwendung bei Tieren -" wird wie folgt gefasst:

„Carbetocin".

abweichendes Inkrafttreten am 01.04.2015

 
c)
Die Position „Chinin - zur Anwendung bei Malaria -" wird wie folgt gefasst:

„Chinin

-
zur Anwendung beim Menschen -".

Ende abweichendes Inkrafttreten


 
d)
Die Position „Dibotermin alfa - zur Anwendung bei Tieren -" wird wie folgt gefasst:

„Dibotermin alfa".

e)
Die Position „Esomeprazol" wird wie folgt gefasst:

„Esomeprazol

-
ausgenommen zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen in einer Einzeldosis von 20 mg und in einer Tageshöchstdosis von 20 mg für eine maximale Anwendungsdauer von 14 Tagen und in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff -".

f)
Die Position

„Flurbiprofen

-
ausgenommen als Lutschtablette zur kurzzeitigen symptomatischen Behandlung bei schmerzhaften Entzündungen der Rachenschleimhaut und in einer Tageshöchstdosis von 50 mg -"

wird wie folgt gefasst:

„Flurbiprofen

-
ausgenommen zur Anwendung im Mund- und Rachenraum zur kurzzeitigen symptomatischen Behandlung bei schmerzhaften Entzündungen der Mund- und Rachenschleimhaut in einer Tageshöchstdosis von 50 mg -".

abweichendes Inkrafttreten am 01.04.2015

 
g)
Die Position „Ketotifen" wird wie folgt gefasst:

„Ketotifen

-
ausgenommen zur Anwendung am Auge in einer Konzentration von bis zu 0,025 % -".

Ende abweichendes Inkrafttreten


 
h)
Die folgenden Positionen werden jeweils alphabetisch in die bestehende Reihenfolge eingefügt:

„Afatinib",

„Aflibercept",

„Alipogen Tiparvovec",

„Alogliptin",

„Avanafil",

„Axitinib",

„Bosutinib",

„Bromelain-Proteasen-Konzentrat",

„Canagliflozin und seine Derivate",

„Cefalonium

-
zur Anwendung bei Tieren -",

„Ceftarolinfosamil und seine Ester",

„Chloroprocain",

„Cholsäure",

„Cobicistat",

„Colestilan",

„Colistimethat-Natrium und andere Colistimethat-Salze",

„Crizotinib",

„Dabrafenib",

„Dapagliflozin und seine Ester",

„Decitabin und seine Ester",

„Defibrotid",

„Elvitegravir und seine Ester",

„Enzalutamid",

„Ferumoxytol",

„Imepitoin

-
zur Anwendung bei Tieren -",

„Ingenolmebutat und seine Ester",

„Insulin degludec",

„Levosimendan",

„Linaclotid",

„Lipegfilgrastim",

„Lixisenatid",

„Lomitapid",

„Loxapin",

„MACI (matrix-induced autologous chondrocyte implantation)",

„Mirabegron und seine Derivate",

„Nalmefen und seine Ester",

„Oclacitinib

-
zur Anwendung bei Tieren -",

„Olodaterol",

„Pegloticase",

„Ponatinib",

„Regorafenib",

„Ruxolitinib",

„Sipuleucel-T",

„Teduglutid",

„Teriflunomid",

„Vilanterol",

„Vismodegib",

„Zubereitung aus Lidocain und Prilocain

-
zur Behandlung von primärer vorzeitiger Ejakulation bei erwachsenen Männern -".



 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der Apothekenbetriebsordnung, der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 AMVVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMVVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 AMVVuaÄndV Inkrafttreten
... (2) Artikel 4 Nummer 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 1 und Artikel 4 Nummer 1 treten am 1. Juli 2015 in Kraft. (4) Artikel 1 Nummer 3 ... Artikel 1 Nummer 1 und Artikel 4 Nummer 1 treten am 1. Juli 2015 in Kraft. (4) Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c und g tritt am 1. April 2015 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Apothekenbetriebsordnung
V. v. 06.03.2015 BGBl. I S. 278
Artikel 1 AMVVuApBetrOÄndV Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2371) geändert worden ist, wird wie folgt ...