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§ 1 - Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASErnAnO)

Artikel 1 A. v. 09.12.2014 BGBl. I S. 2401 (Nr. 62); aufgehoben durch § 4 A. v. 17.11.2021 BGBl. I S. 4974
Geltung ab 30.12.2014; FNA: 2030-11-48-15 Beamte
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§ 1 Unmittelbare Bundesverwaltung



Es wird übertragen

1.
der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,

2.
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesversicherungsamtes

jeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15.