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Artikel 3 - Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (5. DDROpfRehaVG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

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