Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - (RefoKiVtgGBek k.a.Abk.)

B. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2435 (Nr. 63); Geltung ab 19.12.2014
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Bekanntmachung ändert mWv. 19. Dezember 2014 RefoKiVtgG Artikel 2

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2078) wird hiermit bekannt gemacht, dass mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach seinem Artikel 2 Absatz 1 der in Hannover am 11. April 2014 und in Berlin am 14. April 2014 unterzeichnete Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - nach seinem Artikel 8 Absatz 2 am 19. Dezember 2014 in Kraft getreten ist.

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