Erste Verordnung zur Änderung der BMAS-Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung (1. BMASOWiZustV k.a.Abk.)

V. v. 05.02.2015 BGBl. I S. 107 (Nr. 5); Geltung ab 12.02.2015
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 63a Absatz 3 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, der durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 28. Juli 2014 (BGBl. I S. 1306) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 36 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, der durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 156) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. Februar 2015 BMASOWiZustV § 1

In § 1 Absatz 1 der BMAS-Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4279) werden im Satzteil vor Nummer 1 nach dem Wort „nach" die Wörter „§ 63a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch," eingefügt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Februar 2015.

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Schlussformel



Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Andrea Nahles



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