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Anlage - EEG- und Ausschreibungsgebührenverordnung (EEGAusGebV)

Artikel 2 V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108, 120 (Nr. 5); aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Geltung ab 12.02.2015; FNA: 754-27-3 Energieversorgung
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Anlage (zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis



 Amtshandlung der Bundesnetzagentur Gebührensatz
1.Durchführung eines Zuschlagsverfahrens nach § 32 des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes,
nach § 11 der Innovationsausschreibungsverordnung
oder nach § 12 der
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
für Solaranlagen
586 Euro
Diese Gebühr ist als Vorschusszahlung zu
leisten (§ 16 des Verwaltungskostengesetzes).
2.Ausstellung einer Zahlungsberechtigung nach § 38 des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder nach den §§ 23 und 24 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung für Solaranlagen
539 Euro
3.Durchführung eines Zuschlagsverfahrens nach § 32 oder § 36d des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes,
nach § 11 der Innovationsausschreibungsverordnung
oder nach § 12 der Grenzüberschreitende-
Erneuerbare-Energien-Verordnung für Windenergieanlagen
an Land
522 Euro
Diese Gebühr ist als Vorschusszahlung zu
leisten (§ 16 des Verwaltungskostengesetzes).
4.Durchführung eines Zuschlagsverfahrens nach § 32 oder § 39d des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes
oder nach § 11 der Innovationsausschreibungsverordnung
für Biomasseanlagen oder für Biomethananlagen nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
522 Euro
Diese Gebühr ist als Vorschusszahlung zu
leisten (§ 16 des Verwaltungskostengesetzes)
5.Durchführung eines Zuschlagsverfahrens nach
§ 11 der KWK-Ausschreibungsverordnung für
KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme
1.138 Euro
Diese Gebühr ist als
Vorschusszahlung zu
leisten (§ 16 des Ver-
waltungskostengeset-
zes)
6. Bewilligung der Ausnahme von
der bedarfsgesteuerten Nacht-
kennzeichnung
1.736 Euro






 

Frühere Fassungen von Anlage EEGAusGebV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.07.2021Artikel 11a Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 9 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
aktuell vorher 30.01.2020Artikel 2 Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen
vom 20.01.2020 BGBl. I S. 106
aktuell vorher 14.03.2018Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Ausschreibungsgebührenverordnung
vom 05.03.2018 BGBl. I S. 224
aktuell vorher 18.08.2017Artikel 4 Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
vom 10.08.2017 BGBl. I S. 3167
aktuell vorher 16.08.2017Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
vom 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 16 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
vom 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
aktuell vorher 15.07.2016Artikel 3 Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
vom 11.07.2016 BGBl. I S. 1629
aktuellvor 15.07.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.