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Anlage 1 - Allgemeine Gebührenverordnung (AGebV)

V. v. 11.02.2015 BGBl. I S. 130 (Nr. 6); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 204
Geltung ab 20.02.2015; FNA: 202-5-1 Verwaltungsgebühren
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Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)



Teil A Allgemeine pauschale Stundensätze (Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)


Kostenblock  Stundensatz
in Euro
Abschnitt 1
Personaleinzel- und Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,90 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss
der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/
Gruppe E 2 bis E 4
50,73
mittlerer Dienst/
Gruppe E 5 bis E 9a
59,42
gehobener Dienst/
Gruppe E 9b
bis E 12
74,41
höherer Dienst/
Gruppe E 13
bis E 15 Ü
93,61
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,87 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss
der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss
der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 62,00
gehobener Dienst 75,19
höherer Dienst 96,59
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,70 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss
der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/
Gruppe E 2 bis E 4
39,60
mittlerer Dienst/
Gruppe E 5 bis E 9a
46,38
gehobener Dienst/
Gruppe E 9b
bis E 12
58,09
höherer Dienst/
Gruppe E 13
bis E 15 Ü
73,08
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,68 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss
der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss
der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 48,40
gehobener Dienst 58,70
höherer Dienst 75,40
Abschnitt 2
Personaleinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,31 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/
Gruppe E 2 bis E 4
37,39
mittlerer Dienst/
Gruppe E 5 bis E 9a
46,09
gehobener Dienst/
Gruppe E 9b
bis E 12
61,08
höherer Dienst/
Gruppe E 13
bis E 15 Ü
80,28
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 49,01
gehobener Dienst 62,19
höherer Dienst 83,59
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,24 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/
Gruppe E 2 bis E 4
29,19
mittlerer Dienst/
Gruppe E 5 bis E 9a
35,98
gehobener Dienst/
Gruppe E 9b
bis E 12
47,68
höherer Dienst/
Gruppe E 13
bis E 15 Ü
62,67
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,23 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 38,26
gehobener Dienst 48,55
höherer Dienst 65,25
Abschnitt 3
Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,59 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss
der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
 13,33
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,57 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss
der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss
der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
 13,00
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,46 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss
der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
 10,41
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,45 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss
der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss
der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der
Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
 10,15


Teil B Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze


KostenblockBesoldungs- oder Entgeltgruppe/Zweckbestimmung Durchschnittskosten
für den Bund
pro Jahr in Euro
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtiges Brutto A 3 29.209
A 4 34.875
A 5 36.285
A 6 37.245
einfacher Dienst A 2 bis A 6 36.427
A 6 33.056
A 7 36.673
A 8 43.251
A 9 47.887
A 9 + Zulage 52.040
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage 44.860
A 9 40.738
A 10 50.215
A 11 57.815
A 12 63.344
A 13 70.639
A 13 + Zulage 74.822
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage 57.529
A 13 65.194
A 14 73.858
A 15 85.319
A 16 95.292
höherer Dienst A 13 bis A 16 78.088
1.1.2 Versorgung
% von 1.1.1
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 27,9 10.163
mittlerer Dienst 27,9 12.516
gehobener Dienst 29,3 16.856
höherer Dienst 36,9 28.814
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 32,6 14.624
gehobener Dienst 32,6 18.754
höherer Dienst 32,6 25.457
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie
Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -be-
amten
2.450
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließ-
lich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiens-
ten/-kräften
100
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Um-
zugskostenvergütungen
400
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges Brutto E 2 32.523
E 2 Ü 29.897
E 3 34.831
E 4 35.699
Gruppe E 2 bis E 4 34.830
E 5 38.483
E 6 39.805
E 7 43.533
E 8 45.403
E 9a 47.884
Gruppe E 5 bis E 9a 42.261
E 9b 52.951
E 9c 52.503
E 10 55.546
E 11 60.576
E 12 66.265
Gruppe E 9b bis E 12 58.811
E 13 61.817
E 14 74.679
E 15 86.568
E 15 Ü 103.564
Gruppe E 13 bis E 15 Ü 68.841
1.2.2 Personalnebenkosten
Bezüge
E 2 8.738
E 2 Ü 8.475
E 3 9.078
E 4 9.470
Gruppe E 2 bis E 4 9.149
E 5 10.190
E 6 10.623
E 7 11.864
E 8 12.315
E 9a 12.793
Gruppe E 5 bis E 9a 11.319
E 9b 13.914
E 9c 13.464
E 10 14.472
E 11 15.551
E 12 16.632
Gruppe E 9b bis E 12 15.088
E 13 15.590
E 14 18.109
E 15 19.537
E 15 Ü 19.652
Gruppe E 13 bis E 15 Ü 16.901
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließ-
lich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiens-
ten/-kräften
100
Unfallversicherung Bund und Bahn 250
 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Um-
zugskostenvergütungen
400
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben 5.490
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte,
Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sons-
tige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und der-
gleichen
Mieten und Pachten
Aus- und Fortbildung
Dienstreisen
Sachverständige
2.2 Investitionen 3.660
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Erwerb von Fahrzeugen
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sa-
chen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüs-
tungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Be-
reich Informationstechnik
2.3 Büroräume 8.100
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und
Räume
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem ein-
heitlichen Liegenschaftsmanagement
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anla-
gen
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 - 4 %
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten 28,1 %
4. Personalstruktur Bundesbedienstete
4.1 Anzahl   
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte 78.121
einfacher Dienst 1.225
mittlerer Dienst 34.001
gehobener Dienst 29.546
höherer Dienst 13.349
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 70.337
Gruppe E 2 bis E 4 5.313
Gruppe E 5 bis E 9a 39.376
Gruppe E 9b bis E 12 16.244
Gruppe E 13 bis E 15 Ü 9.404
4.2 Vollzeitäquivalente   
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte 74.211
einfacher Dienst 1.196
mittlerer Dienst 32.673
gehobener Dienst 27.875
höherer Dienst 12.467
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 65.126
Gruppe E 2 bis E 4 4.690
Gruppe E 5 bis E 9a 36.740
Gruppe E 9b bis E 12 15.177
Gruppe E 13 bis E 15 Ü 8.159
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstunden pro Monat
Beamtinnen und Beamte 136
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 129






 

Frühere Fassungen von Anlage 1 AGebV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.02.2021Artikel 1 Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen in der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BMI
vom 11.02.2021 BGBl. I S. 204
aktuell vorher 23.10.2018Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
vom 17.10.2018 BGBl. I S. 1701
aktuell vorher 28.09.2016Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
vom 22.09.2016 BGBl. I S. 2162
aktuell vorher 06.11.2015Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
vom 28.10.2015 BGBl. I S. 1888
aktuellvor 06.11.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 AGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 AGebV Berücksichtigung der Auslagen
... sie eingerechnet werden in: 1. die allgemeinen pauschalen Stundensätze nach Anlage 1 , 2. die besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 2 oder 3. die ...
§ 9 AGebV Festgebühr
... ist, auf der Grundlage a) der allgemeinen pauschalen Stundensätze nach Anlage 1 oder b) der besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 2 oder 2. ...
§ 10 AGebV Zeitgebühr (vom 06.11.2015)
... zugrunde zu legen: 1. die allgemeinen pauschalen Stundensätze nach Anlage 1 , 2. die besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 2 oder 3. die ...
 
Zitat in folgenden Normen

BAM Besondere Gebührenverordnung (BAMBGebV)
V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1712
Anlage BAMBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
... für Verwaltungsbeschäftigte in der Bundesverwaltung nach Anlage 1 Teil A Abschnitt 1 Nummer 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung  ... pauschale Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte nach Anlage 1 Teil A Abschnitt 1 Nummer 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung  ...

Besondere Gebührenverordnung BKM (BKMBGebV)
V. v. 31.08.2021 BGBl. I S. 4066
§ 3 BKMBGebV Zeitgebühr
... und Auslagenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, gelten für den Zeitaufwand die in der Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung in der am 18. Februar 2021 geltenden Fassung bestimmten allgemeinen pauschalen Stundensätze ...

Besondere Gebührenverordnung BMAS (BMASBGebV)
V. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3376
§ 3 BMASBGebV Zeitgebühr
... Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in der Bundesverwaltung, die in der Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar ...

Besondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1102
§ 3 BMELBGebV Zeitgebühr
... Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in der Bundesverwaltung, die in der Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung in der am 18. Februar 2021 geltenden Fassung bestimmt ...

Besondere Gebührenverordnung BMG (BMGBGebV)
V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4391; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 3 BMGBGebV Zeitgebühr
... Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in der Bundesverwaltung, die in der Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung in der am 18. Februar 2021 geltenden Fassung festgelegt ...

Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)
V. v. 02.09.2019 BGBl. I S. 1359; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
§ 3 BMIBGebV Zeitgebühr (vom 18.09.2021)
... 1. für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten in der Bundesverwaltung die in der Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung in der am 18. Februar 2021 geltenden Fassung bestimmten allgemeinen pauschalen Stundensätze ... pauschalen Stundensätze für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes nach Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung in der am 18. Februar 2021 geltenden ...

Besondere Gebührenverordnung BMUV (BMUVBGebV)
Artikel 1 V. v. 30.06.2021 BGBl. I S. 2334; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 247
§ 3 BMUVBGebV Zeitgebühr
... Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in der Bundesverwaltung, die in der Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung in der am 18. Februar 2021 geltenden Fassung festgelegt ...

Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
§ 5 BNetzABGebV Zeitgebühr
... des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes gelten die Stundensätze nach Anlage 1 Teil A Abschnitt 1 Nummer 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung in der am 18. Februar 2021 geltenden Fassung. (2) Soweit besondere Sachmittel der ...

Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen (BNetzA BGebV-FreqZut)
V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4515
§ 3 BNetzA BGebV-FreqZut Zeitgebühr
... des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes die Stundensätze nach Anlage 1 Teil A Abschnitt 1 Nummer 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung in der jeweils geltenden Fassung. (2) Soweit besondere Sachmittel der Bundesnetzagentur ...

Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation (BMDVTKBGebV)
V. v. 20.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 1
§ 5 BMDVTKBGebV Zeitgebühr
... des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gelten die Stundensätze nach Anlage 1 Teil A Abschnitt 1 Nummer 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar ...

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321
§ 3 BMDV-WS-BesGebV Zeitgebühr
... für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten in der Bundesverwaltung die in der Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung bestimmten allgemeinen pauschalen Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in der ...
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2023)
... pauschalen Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in der Bundesverwaltung nach Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar ...

Eisenbahnregulierungs-Gebührenverordnung (EReg-BGebV)
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 975
§ 2 EReg-BGebV Gebühren
... in Abhängigkeit von der Laufbahn der eingesetzten Beschäftigten gemäß Anlage 1 Teil A Abschnitt 1 Nummer 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung in der jeweils geltenden Fassung. (4) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten ...

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 3 FinDAGebV Zeitgebühr
... den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten in der Bundesverwaltung gelten die in der Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung bestimmten allgemeinen pauschalen Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in der ...

Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung (HkRNGebV)
V. v. 17.12.2012 BGBl. I S. 2703; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3730
§ 1 HkRNGebV Gebühren und Auslagen (vom 01.10.2021)
... sind für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten in der Bundesverwaltung die in der Anlage 1 Teil A Abschnitt 1 Nummer 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung in der am 18. Februar 2021 geltenden Fassung bestimmten allgemeinen pauschalen Stundensätze ...

Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)
V. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 944; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 49
§ 5 LuftSiGebV Zeitgebühr (vom 01.02.2024)
... 1. für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten in der Bundesverwaltung die in der Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar ... pauschalen Stundensätze für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes nach Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 17.10.2018 BGBl. I S. 1701
Artikel 1 3. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... wird die Angabe „10,30" durch die Angabe „10,40" ersetzt. 3. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § ... ersetzt. 3. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 ...

Erste Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 28.10.2015 BGBl. I S. 1888
Artikel 1 1. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... die Angabe „9,60" durch die Angabe „9,95" ersetzt. 3. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 ... ersetzt. 3. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 ...

Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen und zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777
Artikel 2 SeeLotsEigVEV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
... pauschalen Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in der Bundesverwaltung nach Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar ...

Verordnung zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
V. v. 16.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 49
Artikel 1 LuftSiGebVÄndV Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
... für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten in der Bundesverwaltung die in der Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar ... pauschalen Stundensätze für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes nach Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar ...

Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen in der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 204
Artikel 1 AGebVuaÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... wird die Angabe „10,40" durch die Angabe „11,20" ersetzt. 2. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § ... ersetzt. 2. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 22.09.2016 BGBl. I S. 2162
Artikel 1 2. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... die Angabe „9,95" durch die Angabe „10,30" ersetzt. 2. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 ... ersetzt. 2. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3730
Artikel 1 2. HkRNGebVÄndV Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung
... sind für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten in der Bundesverwaltung die in der Anlage 1 Teil A Abschnitt 1 Nummer 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung in der am 18. Februar 2021 geltenden Fassung bestimmten allgemeinen pauschalen Stundensätze ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bereich des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und des Funkanlagengesetzes (EMVG-FuAG-BGebV)
V. v. 17.10.2017 BGBl. I S. 3576; aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage 5 EMVG-FuAG-BGebV (zu § 2 i. V. m. § 1) Stundensätze
... des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes Stundensätze nach Anlage 1 Teil A Abschnitt 1 Nummer 1 der Allge- meinen Gebührenverordnung vom 11. ...