Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (1. BinSchStrEVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.02.2015 BGBl. I S. 142 (Nr. 6); Geltung ab 20.02.2015
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Artikel 2 Änderung der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Februar 2015 BinSchStrEV Anlage

Die Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 16. Dezember 2011) (BGBl. 2012 I S. 2, 1666), die zuletzt durch Artikel 2 § 4 der Verordnung vom 30. Mai 2014 (BGBl. I S. 610) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(siehe BGBl. 2015 I S. 143 - 145)

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Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. BinSchStrEVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BinSchStrEVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 538 10. ZustAnpV Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
... vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 2, 1666), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Februar 2015 (BGBl. I S. 142) geändert worden ist, werden jeweils die ...


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