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§ 7 - InVeKoS-Verordnung (InVeKoSV)

§ 7 Form und Frist



(1) 1Die in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannten Direktzahlungen werden auf Antrag gewährt. 2Der Antrag ist als Sammelantrag nach Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 zu stellen und der Landesstelle nach Maßgabe des Artikels 12 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 bis zum 15. Mai des Jahres, für das die Zahlungen beantragt werden, zu übermitteln.

(2) Der Betriebsinhaber hat im Sammelantrag unbeschadet der nach den in § 1 Absatz 1 Nummer 1 genannten Rechtsakten geforderten Angaben die in den nachfolgenden Vorschriften festgelegten Angaben zu machen.

(3) (aufgehoben)

(4) Artikel 11 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Vorabprüfungen sich auf Artikel 29 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a bis c der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 beziehen.

(5) Die Landesstellen können weitere Angaben fordern, soweit dies zur Überprüfung der Antragsangaben erforderlich ist.

(6) Änderungen des Sammelantrags nach Artikel 15 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 sind der zuständigen Behörde schriftlich bis zum 31. Mai des Jahres, für das die Zahlungen beantragt werden, mitzuteilen.





 

Frühere Fassungen von § 7 InVeKoSV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.05.2021Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung
vom 19.05.2021 BAnz AT 28.05.2021 V2
aktuell vorher 05.05.2017Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
vom 27.04.2017 BGBl. I S. 989
aktuell vorher 28.10.2016Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
vom 13.10.2016 BGBl. I S. 2387
aktuell vorher 17.03.2016Artikel 1 Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes
vom 08.03.2016 BGBl. I S. 452
aktuellvor 17.03.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 InVeKoSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 InVeKoSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InVeKoSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 InVeKoSV Besondere Angaben für die Zwecke der Überprüfung der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (vom 01.01.2019)
... erfüllt. In diesem Fall hat der Betriebsinhaber der Landesstelle bis zu dem in § 7 Absatz 1 in Verbindung mit den Artikeln 12 und 13 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 vorgesehenen ...
§ 21 InVeKoSV Antrag auf Zuweisung der Zahlungsansprüche (vom 30.03.2018)
... und Größe gemeinsam mit dem Sammelantrag schriftlich mitteilt. (8) § 7 Absatz 5 gilt ...
§ 23 InVeKoSV Übertragung von Zahlungsansprüchen (vom 30.03.2018)
... Absatzes 4 zu melden. Wird die Übertragung eines Zahlungsanspruchs erst nach dem in § 7 Absatz 1 in Verbindung mit den Artikeln 12 und 13 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 vorgesehenen ...
§ 24 InVeKoSV Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung
... unter Beifügen geeigneter Nachweise bei der Landesstelle bis zu dem in § 7 Absatz 1 in Verbindung mit den Artikeln 12 und 13 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 ...
§ 32 InVeKoSV Mitteilungspflichten der Länder und der Bundesstellen (vom 13.07.2017)
... Landesstellen teilen der Bundesanstalt bis zum 15. Juli des Jahres, in dem die Antragstellung nach § 7 erfolgt, 1. die Gesamtzahl der Hanfanbauflächen, für die eine Zahlung ...
§ 35 InVeKoSV Übergangsvorschrift (vom 30.03.2018)
... den dort enthaltenen Angaben über die Flächen eingetreten sind. (3) § 7 Absatz 4 muss in den Jahren 2016 und 2017 nicht angewendet werden für die Flächen, die nicht mit ... über Absatz 3 hinaus für die Jahre 2016 und 2017 durch Rechtsverordnung bestimmen, dass § 7 Absatz 4 nicht anzuwenden ist. (6) Eine ordnungsgemäße Meldung im Sinne des § 30 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2387
Artikel 2 DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... 2016 (BGBl. I S. 452) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird nach der Angabe „§ ...

Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes
V. v. 08.03.2016 BGBl. I S. 452
Artikel 1 InVeKoSVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... AT 13.07.2015 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 7 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt gefasst: „(3) Landwirtschaftliche ... Fassung erfüllt. In diesem Fall hat der Betriebsinhaber der Landesstelle bis zu dem in § 7 Absatz 1 in Verbindung mit den Artikeln 12 und 13 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 ... b) Folgende Absätze 2 bis 6 werden angefügt: „(2) § 7 Absatz 3 ist für die Antragsjahre 2016 und 2017 mit folgender Maßgabe anzuwenden: ... den dort enthaltenen Angaben über die Flächen eingetreten sind. (3) § 7 Absatz 4 muss in den Jahren 2016 und 2017 nicht angewendet werden für die Flächen, die ... erforderlich ist, durch Rechtsverordnung für die Jahre 2016 und 2017 abweichend von § 7 Absatz 3 Regelungen über andere zulässige Formen der Angaben über die in § 7 ... 7 Absatz 3 Regelungen über andere zulässige Formen der Angaben über die in § 7 Absatz 3 bezeichneten Flächen erlassen. (5) Die Landesregierungen können ... Absatz 3 hinaus für die Jahre 2016 und 2017 durch Rechtsverordnung bestimmen, dass § 7 Absatz 4 nicht anzuwenden ist. (6) Eine ordnungsgemäße Meldung im Sinne ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 27.04.2017 BGBl. I S. 989
Artikel 2 2. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... 2016 (BGBl. I S. 2387) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7 Absatz 3 wird aufgehoben. 2. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... als gemacht." 6. In § 35 Absatz 2 und 4 wird jeweils die Angabe „ § 7 Absatz 3 " durch die Angabe „§ 10 Absatz 1" ...

Zweite Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung
V. v. 19.05.2021 BAnz AT 28.05.2021 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4738
Artikel 1 2. InVeKoSVÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
...  § 7 der InVeKoS-Verordnung vom 24. Februar 2015 (BGBl. I S. 166), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Januar ...