(2) In der Mitteilung ist anzugeben:
- 1.
- Lage und Größe der betroffenen Fläche,
- 2.
- Zeitpunkt, ab dem die Nutzung dieser Fläche derart geändert worden ist, dass sie keine landwirtschaftliche Fläche mehr ist,
- 3.
- die geänderte Nutzung der Fläche.
(3) Bedurfte die Änderung der Nutzung der Fläche nach anderen Rechtsvorschriften einer Genehmigung, ist der Mitteilung eine Kopie der erforderlichen Genehmigung beizufügen oder unverzüglich nachzureichen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 27.04.2017 BGBl. I S. 989