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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (PassVuAufenthVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Aufenthaltsverordnung


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2014 AufenthV § 80, Anlage D4c, Anlage D7a, Anlage D8a

Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Mai 2014 (BGBl. I S. 451) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wie folgt gefasst:

„Übergangsvorschrift für die Verwendung von Vordrucken".

2.
Nach § 79 wird folgender § 80 eingefügt:

„§ 80 Übergangsvorschriften für die Verwendung von Vordrucken

Vordrucke für Reiseausweise für Ausländer, Reiseausweise für Flüchtlinge und Reiseausweise für Staatenlose nach den Anlagen D4c, D7a und D8a in der bis zum 31. Oktober 2014 geltenden Fassung können bis zum 31. Oktober 2015 weiterverwendet werden."

3.
In den Anlagen D4c, D7a und D8a werden die Innenseiten 4 und 5 jeweils durch die im Anhang zu Artikel 2 Nummer 3 dieser Verordnung enthaltenen Innenseiten 4 und 5 entsprechend der dort vorgesehenen Reihenfolge ersetzt.



 
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Frühere Fassungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2014 (08.07.2015)Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
vom 02.07.2015 BGBl. I S. 1110

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 PassVuAufenthVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassVuAufenthVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang PassVuAufenthVÄndV (vom 01.11.2014)
... Passbuchinnenseiten 6 und 7 (BGBl. 2015 I S. 239)] Anhang zu Artikel 2 Nummer 3 - Innenseiten 4 und 5 - [image:2015/2015I0240.gif|- Innenseiten 4 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
B. v. 02.07.2015 BGBl. I S. 1110
Berichtigung PassVuAufenthVÄndVBer
... vom 3. März 2015 (BGBl. I S. 218) ist wie folgt zu berichtigen: 1. Artikel 2 ist wie folgt zu berichtigen: a) In Nummer 2 ist § 80 Satz 2 zu streichen. ... den Anlagen D4c, D7a und D8a werden die Innenseiten 4 und 5 jeweils durch die im Anhang zu Artikel 2 Nummer 3 dieser Verordnung enthaltenen Innenseiten 4 und 5 entsprechend der dort vorgesehenen ... 2. Im Anhang zu der Verordnung sind die Wörter „Anhang zu Artikel 2 Nummer 2" durch die Wörter „Anhang zu Artikel 2 Nummer 3" zu ... „Anhang zu Artikel 2 Nummer 2" durch die Wörter „Anhang zu Artikel 2 Nummer 3" zu ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 08.04.2015 BGBl. I S. 599
Artikel 1 11. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. März 2015 (BGBl. I S. 218) geändert worden ist, wird wie folgt ...