Die Anlage
1 der
Arzneimittelverschreibungsverordnung vom
21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
19. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2371) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Position „Levonorgestrel" wird wie folgt gefasst:
„Levonorgestrel
- -
- ausgenommen in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg Wirkstoff je abgeteilter Arzneiform und in Packungen mit einem maximalen Wirkstoffgehalt von 1,5 mg zur Notfallkontrazeption -".
- 2.
- Die Position „Ulipristal und seine Ester" wird wie folgt gefasst:
„Ulipristal und seine Ester
- -
- ausgenommen das nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zugelassene Fertigarzneimittel ellaOne® zur Notfallkontrazeption -".