Auf Grund des Artikels
7 der Verordnung vom
26. Februar 2015 (BGBl. I S. 265) wird nachstehend der Wortlaut der
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der seit dem 1. Januar 2015 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
- 1.
- die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 22. Januar 2013 (BGBl. I S. 110) und
- 2.
- den teils am 1. Januar 2015, teils am 14. März 2015 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.
(gesamter Text und vorherige Fassungen siehe
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -
GGVSEB)