Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEBNB 2015 k.a.Abk.)

B. v. 30.03.2015 BGBl. I S. 366 (Nr. 13); Geltung ab 01.01.2015
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Bekanntmachung
Schlussformel

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Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2015 GGVSEB Eingangsformel

Auf Grund des Artikels 7 der Verordnung vom 26. Februar 2015 (BGBl. I S. 265) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der seit dem 1. Januar 2015 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 22. Januar 2013 (BGBl. I S. 110) und

2.
den teils am 1. Januar 2015, teils am 14. März 2015 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und vorherige Fassungen siehe Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)

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